Rauchwarnmelder

Schutz und Sicherheit im Brandfall

Seit 01.01.2014 besteht in allen deutschen Bundesländern (mit Ausnahme von Berlin) die Pflicht, Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Geregelt wird diese Einbaupflicht in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer.

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?


Der Einbau von jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder ist vorgeschrieben in:

  • Schlafräumen (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer)
  • Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen bzw. als Fluchtwege dienen
  • nur in Baden-Württemberg: Schlafräume in Pflegeeinrichtungen, Hotels und Kindergärten


Darüber hinaus wird zusätzlich der Einbau in folgenden Räumen empfohlen:

  • Wohnräume (z.B. Ess- und Wohnzimmer)
  • Arbeitsräume (z.B. Büro, Hausarbeitsraum)
  • Küchen (hierzu benötigen Sie spezielle Rauchwarnmelder mit kombinierten Hitze-/Rauchsensoren)

 
Nicht vorgeschrieben ist der Einbau in:

  • Hausfluren und Treppenhäusern außerhalb der Wohnung
  • allgemeinen Bereichen von Mehrfamilienhäusern (Gemeinschaftseigentum)
  • gewerblichen Räumen, Büros und Praxen

 

Weitere Informationen zu Funktionsweise und Installation finden Sie auch im Flyer des Bayerischen Innenministeriums Rauchwarnmelder retten Leben
  

Was ist bei Installation und Betrieb zu beachten?

 

  • Die verwendeten Rauchwarnmelder müssen nach der europäischen Produktnorm DIN EN 14604 zertifiziert sein
  • Rauchmelder müssen an der Decke, möglichst in der Raummitte installiert werden (Mindestabstand zu jeder Wand 50 cm)
  • In Räumen mit mehr als 60 m² sollten zwei Rauchwarnmelder installiert werden
  • In L-förmigen Räumen sollte der Rauchmelder in der Gehrungslinie installiert werden. Bei größeren Räumen ist jeder Schenkel wie ein separater Raum zu betrachten.
  • In Räumen, die durch eine deckenhohe Möblierung oder Trennwände unterteilt sind, sollte in jedem Raumteil ein Rauchmelder angebracht werden
  • Bei offenen Verbindungen mit mehren Geschossen ist auf jeder Ebene mindestens ein Rauchmelder zu installieren
  • Wir empfehlen darüber hinaus die jährliche Wartung und Funktionskontrolle nach DIN 14676
     

Unser Rauchwarnmelder-Service


Wir beraten Sie bei der Planung und Ausstattung Ihrer Immobilie mit Rauchwarnmeldern.  

Wir bieten Ihnen zuverlässige und zertifizierte Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 zur Miete und zum Kauf, wahlweise auch mit Funkvernetzung.

Unsere Monteure führen die fachgerechte Installation durch und weisen die Wohnungsnutzer in die Handhabung der Geräte ein.

Auf Wunsch übernehmen wir auch die jährliche Wartung und Funktionskontrolle der Rauchmelder im Rahmen der Jahresablesung. Dieser Service ist nur in Verbindung mit der jährlichen Heizkostenabrechnung durch uns erhältlich.

 

Unsere Rauchwarnmelder verfügen alle über folgende Leistungsmerkmale:

  • 10-Jahres Lithiumbatterie, die nicht getauscht werden muss
  • Selbstüberwachung des Batteriestatus und der Funktionsfähigkeit der Rauchkammern
  • "Silent Standby", d.h. im normalen Betrieb werden keine Leucht- bzw. Blinksignale angezeigt. Die Rauchmelder sind daher in vollem Umfang "schlafzimmertauglich".
  • Verschmutzungskompensation, d.h. der Rauchmelder passt seine Empfindlichkeit automatisch dem Verschmutzungsgrad der Rauchkammern an. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit von Fehlalarmen deutlich reduziert.

Technische Informationen