Nebenkostenabrechnung

Ihre komplette Betriebskostenabrechnung aus einer Hand

Zusätzlich zur Heizkostenabrechnung sind Sie als Eigentümer bzw. Verwalter verpflichtet, eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten für Ihre Nutzer zu erstellen.
Dabei müssen zunächst die auf das Abrechnungsjahr entfallenen Kosten ermittelt und auf ihre Umlagefähigkeit geprüft werden. Anschließend werden die Kosten auf die einzelnen Nutzer umgelegt, wobei mietvertragliche Vereinbarungen, unterschiedliche Verteilerschlüssel sowie rechtliche Bestimmungen zu beachten sind, wie z.B. die Betriebskostenverordnung und das Mietrechtsreformgesetz.

Die Abrechnung der Nebenkosten selbst zu erstellen ist für Sie mit hohem Aufwand verbunden und birgt rechtliche Risiken, die bis zur Unwirksamkeit der Abrechnung führen können.

Unser Know-how – Ihr Komfort

Nutzen Sie deshalb unsere langjährige Erfahrung in der Abrechnung von Betriebs- und Nebenkosten.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und übernehmen die Durchführung der kompletten Betriebskostenabrechnung für Ihr Objekt.

Der Ablauf ist für Sie einfach und bequem. Nachdem Sie uns in der Kostenaufstellung die einzelnen Kosten sowie die Verteilerschlüssel mitgeteilt haben, führen wir zunächst einige Plausibilitätskontrollen durch. Dabei überprüfen wir, ob und in welcher Form die genannten Kosten umlagefähig sind, ob die gewählten Verteilerschlüssel für die jeweilige Kostenart zulässig sind und ob die Höhe der Kosten dem ortsüblichen Rahmen entspricht (Wirtschaftlichkeitsgebot).

Im Anschluß daran erstellen wir Ihre Gesamtabrechnung sowie die Einzelabrechnungen für Ihre Nutzer, einschließlich der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung.
Sie erhalten eine vollständige, nachvollziehbare und rechtssichere Heiz- und Betriebskostenabrechnung, die Sie ohne weiteren Aufwand an Ihre Nutzer weitergeben können. Abrechnungsbezogene Anfragen Ihrer Mieter werden direkt über uns abgewickelt. Sie werden entlastet und verringern ihren Aufwand.

Sonderwünsche inklusive

Selbstverständlich berücksichtigen wir auch Sonderfälle und individuelle Wünsche, welche wir in Absprache mit Ihnen in die Abrechnung mit einfließen lassen.
Auf Wunsch weisen wir auch die nach §35a EStG begünstigten Aufwendungen, wie haushaltsnahe Dienst- leistungen und Handwerkerleistungen, aus. Diese können dann vom jeweiligen Nutzer in seiner Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.